IT-Sicherheit und TOMs

IT-Sicherheit und technisch-organisatorische Maßnahmen

In Artikel 32 fordert die DSGVO, dass die Sicherheit der Datenverarbeitung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen zu gewährleisten ist. Doch welche Maßnahmen tatsächlich ergriffen werden müssen, bleibt Ermessenssache. Der aktuelle Stand der Technik ist zu beachten. Das sind Technologien, die bekannt, verfügbar und etabliert sind. Darüber hinaus sollten sich diese auch als wirksam herausgestellt haben. Bei höheren Risiken, sind auch die Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung höher.

Im Prinzip geht es darum aufgrund der Verarbeitungen von personenbezogenen Daten sorgfältig die geeigneten technisch-organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Hierbei gilt es auch die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in IT-Projekten als auch in der betriebswirtschaftlichen Beratung können wir Sie dabei wirksam unterstützen. Wir liefern Ihnen die passenden Technologien und implementieren diese.

  • Verschlüsselungstechnologien, z.B. mit Microsoft Office 365 Premium
  • Datenschutzkonforme Messenger-Dienste
  • Datenträgerverschlüsselung
  • Überprüfung von Webauftritten und Online-Shops
  • Überarbeitung bzw. Erstellung IT-Dokumentation bzw. Dokumentation der technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • etc.