Datenschutz, der mit Ihrer Struktur mitwächst.
Vom Einzelunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung bis zur internationalen Unternehmensgruppe mit mehreren Landesgesellschaften: Ein Ansprechpartner für Datenschutz, KI-Governance und Informationssicherheit, dessen Betreuung mit Ihrer Struktur mitwächst, statt bei jedem neuen Standort neu anzufangen.
Die Sorgen sind konkret, die Antworten selten es auch.
Die DSGVO gilt seit Mai 2018. Die Unsicherheit, was sie im eigenen Betrieb tatsächlich bedeutet, ist meistens geblieben. Dazu kommen neue Regeln für künstliche Intelligenz und für die Informationssicherheit, die sich mit dem Datenschutz überschneiden.
Bußgelder bis 20 Millionen Euro
Bei schweren Verstößen drohen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Auch kleinere Verstöße bleiben selten folgenlos.
Die Pflicht nach Art. 37 DSGVO
Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, in Deutschland in der Regel ab 20 Beschäftigten, die ständig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Wer das versäumt, verstößt bereits dadurch gegen die DSGVO.
25.000 bis 30.000 Euro im Jahr
So viel kostet ein interner Datenschutzbeauftragter im Schnitt, ohne dass die passende Spezialisierung garantiert ist. Extern geht es flexibler und planbarer.
Vier Rollen, ein Ansprechpartner.
Datenschutz, künstliche Intelligenz und Informationssicherheit hängen zusammen. Statt vier Dienstleistern bekommen Sie eine Person, die alle Themen versteht und aufeinander abstimmt. Zu jeder Rolle finden Sie eine eigene Seite mit allen Details.
Externer Datenschutzbeauftragter
Benennung nach Art. 37 DSGVO, laufende Betreuung und fester Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, Beschäftigte und betroffene Personen. Sie erfüllen Ihre Pflicht, ohne eine volle Stelle zu schaffen.
Datenschutzberatung
Verarbeitungsverzeichnis, technisch-organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträge, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Umgang mit Betroffenenanfragen und Schulungen für Ihr Team. Als Einzelprojekt oder als laufende Begleitung.
KI-Beauftragter und EU AI Act
Begleitung beim Einsatz von KI-Systemen nach den Vorgaben des EU AI Act: Bestandsaufnahme, Risikoeinstufung, KI-Kompetenz der Beschäftigten, Dokumentation und die Schnittstelle zum Datenschutz, statt zwei getrennter Baustellen.
Informationssicherheitsbeauftragter
Aufbau und Betreuung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, ausgerichtet an ISO 27001 und den Anforderungen aus NIS2. Technische Maßnahmen und Datenschutz greifen dabei ineinander statt aneinander vorbei.
Konzerndatenschutz und internationale Aufstellung.
Eine Unternehmensgruppe mit mehreren Landesgesellschaften stellt andere Fragen als ein Einzelunternehmen: unterschiedliche lokale Datenschutzbeauftragte, uneinheitliche Standards, Datenübermittlungen in Drittstaaten wie die USA. Genau dafür bündeln wir die Koordination an einer Stelle, mit Erfahrung aus deutsch-amerikanischen Konzernstrukturen.
Konzerndatenschutz im DetailDiese Website hält sich selbst an das, was wir empfehlen.
Datenschutzberatung, die selbst unsauber mit Daten umgeht, ist unglaubwürdig. Deshalb setzt diese Website keine Tracking-Cookies, kein Cookie-Banner, keine fremden Skripte und keine extern geladenen Schriften ein. Es ist eine statische Seite ohne Datenbank im Hintergrund, es gibt schlicht weniger, das schiefgehen kann.
Wer hinter der Beratung steht und wie die Zusammenarbeit abläuftUnverbindlich klären, was Sie wirklich brauchen.
Im kostenlosen Erstgespräch sehen wir uns Ihre Struktur an und sagen Ihnen ehrlich, welche der vier Rollen für Sie Pflicht, sinnvoll oder verzichtbar ist.