Externer Datenschutz seit 2017

Datenschutz, der mit Ihrer Struktur mitwächst.

Vom Einzelunternehmen ohne eigene Rechtsabteilung bis zur internationalen Unternehmensgruppe mit mehreren Landesgesellschaften. Ein Ansprechpartner für Datenschutzbeauftragung, Beratung, KI-Governance und Informationssicherheit.

2017Tätig als Datenschutzbeauftragter
4Rollen aus einer Hand
KMU – KonzernSkaliert mit Ihrer Größe

Was Unternehmen wirklich beschäftigt

Die Sorgen sind konkret, die Antworten selten es auch.

Die DSGVO ist seit 2018 in Kraft. Die Unsicherheit, was sie im eigenen Betrieb tatsächlich bedeutet, ist es meistens noch immer.

01

Bußgelder bis 20 Millionen Euro

Bei schweren Verstößen drohen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes. Auch kleinere Verstöße bleiben selten folgenlos.

02

Die Pflicht nach Art. 37 DSGVO

Viele Unternehmen müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen. Wird das versäumt, ist das selbst schon ein Verstoß.

03

25.000 bis 30.000 Euro im Jahr

So viel kostet ein interner Datenschutzbeauftragter im Schnitt, ohne dass die passende Spezialisierung garantiert ist. Extern geht es flexibler.


Leistungen

Vier Rollen, ein Ansprechpartner.

Datenschutz, künstliche Intelligenz und Informationssicherheit hängen zusammen. Statt vier Dienstleistern bekommen Sie eine Person, die alle vier Themen versteht und aufeinander abstimmt.

01

Externer Datenschutzbeauftragter

Bestellung nach Art. 37 DSGVO, laufende Betreuung und fester Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden, Beschäftigte und betroffene Personen. Sie erfüllen Ihre Pflicht, ohne eine volle Stelle zu schaffen.

KMUKonzernInternational
02

Datenschutzberatung

Verarbeitungsverzeichnis, technisch-organisatorische Maßnahmen, Auftragsverarbeitungsverträge, Umgang mit Betroffenenanfragen und Schulungen für Ihr Team. Als Einzelprojekt oder als laufende Begleitung.

ProjektbasisLaufende Begleitung
03

KI-Beauftragter

Begleitung beim Einsatz von KI-Systemen nach den Vorgaben des EU AI Act, Risikoeinstufung, Dokumentation und die Schnittstelle zwischen KI-Einsatz und Datenschutz, statt zwei getrennter Baustellen.

EU AI ActGovernance
04

Informationssicherheitsbeauftragter

Aufbau und Betreuung eines Informationssicherheitsmanagementsystems, ausgerichtet an ISO 27001 und den Anforderungen aus NIS2. Technische Maßnahmen und Datenschutz greifen dabei ineinander statt aneinander vorbei.

ISO 27001NIS2

Für komplexere Strukturen

Konzerndatenschutz und internationale Aufstellung.

Eine Unternehmensgruppe mit mehreren Landesgesellschaften stellt andere Fragen als ein Einzelunternehmen: unterschiedliche lokale Datenschutzbeauftragte, uneinheitliche Standards zwischen den Gesellschaften, Datenübermittlungen in Drittstaaten. Genau dafür bündeln wir die Koordination an einer Stelle.

Dazu gehören die Abstimmung von Standardvertragsklauseln und Transfer-Folgenabschätzungen bei grenzüberschreitenden Datenflüssen, die Harmonisierung von Richtlinien über mehrere Standorte hinweg und ein zentraler Berichtsweg an die Konzernleitung, statt vieler paralleler Einzellösungen.

Struktur besprechen

EU AI Act

Die KI-Verordnung, eingeordnet für Ihr Unternehmen.

Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft, seine Pflichten treten gestaffelt ein. Im Juli 2026 hat die EU mit der Digital-Omnibus-Verordnung die Fristen für Hochrisiko-Systeme deutlich nach hinten verschoben. Inhaltlich bleiben die Anforderungen bestehen, wer sich jetzt vorbereitet, tut das ohne Zeitdruck.

Minimales Risiko

Der Großteil heutiger KI-Anwendungen, etwa Spam-Filter oder einfache Empfehlungssysteme, bleibt weitgehend unreguliert.

Begrenztes Risiko

Chatbots, Sprachassistenten und KI-generierte Inhalte müssen für Nutzer als solche erkennbar sein.

Hohes Risiko

KI in sicherheits- oder grundrechtsrelevanten Bereichen wie Personalauswahl oder Kreditwürdigkeitsprüfung unterliegt strengen Pflichten: Risikomanagement, Dokumentation, menschliche Aufsicht.

Unzulässiges Risiko

Praktiken wie staatliches Social Scoring oder gezielt manipulative Systeme sind seit Februar 2025 vollständig verboten.

Feb 2025

Verbotene Praktiken

Bestimmte KI-Praktiken sind untersagt, dazu gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz bei Anbietern und Betreibern.

Aug 2025

KI-Basismodelle

Regeln für general-purpose KI-Modelle sowie die Aufsichtsstrukturen der Mitgliedstaaten greifen.

Dez 2027

Hochrisiko, Anhang III

Nach der Verschiebung durch die Digital-Omnibus-Verordnung gilt dieser Termin für die meisten Hochrisiko-Anwendungen.

Aug 2028

Hochrisiko, Anhang I

Für KI als Sicherheitsbauteil oder eigenständiges Produkt gilt dieser spätere Termin.

Stand August 2026, nach der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744. Fristen im EU-Recht können sich weiter ändern, als laufender Ansprechpartner halten wir Sie auf dem aktuellen Stand.

Der KI-Beauftragte übernimmt genau diese Einordnung für Ihr Unternehmen: welche KI-Systeme Sie einsetzen, in welche Risikoklasse sie fallen und welche Frist für Sie konkret gilt.

KI-Einsatz einordnen lassen

Ablauf

So beginnt die Zusammenarbeit.

01

Erstgespräch

Wir klären unverbindlich, wie Ihr Unternehmen aufgestellt ist und welche der vier Rollen Sie wirklich brauchen.

02

Analyse und Bestandsaufnahme

Wir sichten bestehende Prozesse, Verarbeitungen und, bei Gruppenstrukturen, die Situation je Gesellschaft.

03

Umsetzung

Dokumentation, Maßnahmen und Bestellung werden aufgesetzt, abgestimmt auf Größe und Struktur Ihres Unternehmens.

04

Laufende Betreuung

Ein fester Ansprechpartner begleitet Sie weiter, reagiert auf Änderungen und ist im Ernstfall sofort erreichbar.


Ein Beweis, kein Versprechen

Diese Seite hält sich selbst an das, was wir empfehlen.

Datenschutzberatung, die selbst unsauber mit Daten umgeht, ist unglaubwürdig. Deshalb ist diese Seite bewusst einfach gehalten.

  • Keine Tracking-Cookies und kein Cookie-Banner, weil keine eingesetzt werden.
  • Keine Einbindung fremder Skripte oder Werbenetzwerke.
  • Eine statische Seite ohne Datenbank im Hintergrund, es gibt schlicht weniger, das schiefgehen kann.
  • Ihre Nachricht aus dem Kontaktformular geht direkt an unser Postfach, nirgendwo sonst hin.

Gedrückt halten, um zu sehen, wie schnell Sie startklar sind.


Ihr Ansprechpartner

Thomas Fromm.

Geschäftsführer der Digitaler Datenschutz Fromm GmbH und seit 2017 als Datenschutzbeauftragter tätig. Die Kombination aus betriebswirtschaftlicher und technischer Ausbildung ist dabei kein Zufall: Datenschutz, der in der Praxis funktioniert, muss beide Seiten verstehen, das Geschäft und die IT dahinter.

Betreut werden Einzelunternehmen ebenso wie Unternehmensgruppen mit mehreren Landesgesellschaften, immer als fester, persönlicher Ansprechpartner statt als wechselndes Team.

  • Dipl.-Betriebswirt (FH)
  • Master of Computer Science, Business Information Management
  • Master of Information Technology
  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Häufige Fragen

Was uns Unternehmen als Erstes fragen.

Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, viele aber doch, sobald regelmäßig mehrere Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Im Erstgespräch klären wir das für Ihren konkreten Fall, unabhängig davon, ob am Ende ein Auftrag daraus wird.

Das hängt von Unternehmensgröße, Branche und Struktur ab. Statt einer Pauschale, die selten passt, erstellen wir nach dem Erstgespräch ein individuelles Angebot, wahlweise als monatliche Pauschale oder projektbasiert.

Wir übernehmen die zentrale Koordination und stimmen uns mit bestehenden lokalen Datenschutzbeauftragten der einzelnen Landesgesellschaften ab, statt sie zu ersetzen. So entsteht ein einheitlicher Standard, ohne dass Sie den Überblick über mehrere parallele Ansprechpartner verlieren.

Sie erreichen uns direkt, wir bewerten die Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde und den Betroffenen und begleiten die Meldung innerhalb der gesetzlichen Frist von 72 Stunden. Genau dafür gibt es einen festen Ansprechpartner statt eines Formulars.

Der Datenschutzbeauftragte prüft, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der KI-Beauftragte prüft zusätzlich, wie ein KI-System selbst funktioniert, welcher Risikoklasse es nach dem EU AI Act angehört und welche Frist dafür gilt, die Hochrisiko-Fristen wurden durch die Digital-Omnibus-Verordnung erst im Juli 2026 nach hinten verschoben. Beide Themen überschneiden sich oft, deshalb bieten wir sie aus einer Hand an.


Preise

Transparent statt pauschal.

Ein interner Datenschutzbeauftragter kostet ein Unternehmen im Schnitt 25.000 bis 30.000 Euro im Jahr. Die externe Betreuung wird individuell auf Größe und Umfang zugeschnitten und danach als klare monatliche Pauschale oder projektbasiert vereinbart.

Für kleinere Unternehmen

Start

Individuelles Angebot
  • Externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37
  • Verarbeitungsverzeichnis und Grunddokumentation
  • Jährliche Schulung Ihres Teams
Konzern und international

Struktur

Individuelles Angebot
  • Koordination über mehrere Landesgesellschaften
  • Grenzüberschreitende Datenübermittlungen
  • Informationssicherheitsmanagement nach ISO 27001

Kontakt

Lassen Sie uns sprechen.

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Telefon

(0 73 81) 50 16 09

E-Mail

kontakt@digitaler-datenschutz.de

Adresse

Digitaler Datenschutz Fromm GmbH
Tiefenweg 6
72537 Mehrstetten